AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Innenarchitektur-Dienstleistungen

 

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen
[Name/Firma, Adresse] (nachfolgend „Auftragnehmer“) und den Kunden (nachfolgend
„Auftraggeber“) über Innenarchitektur- und Planungsleistungen.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart
wurden.

2. Vertragsgegenstand

(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Innenarchitektur, Raum- und
Möbelplanung, Lichtkonzepte, Dekoration, Projektbetreuung sowie Koordination von
Fachbetrieben.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Vertrag.

3. Angebote und Vertragsabschluss

(1) Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet.
(2) Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung oder mit Beginn der Ausführung durch den
Auftragnehmer zustande.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach der individuell vereinbarten Honorarbasis (Pauschale,
Stundensatz oder nach Honorarordnung).
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug zahlbar.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Akontozahlungen entsprechend dem
Fortschritt der Arbeiten zu verlangen.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen
Unterlagen, Informationen und Zugänge rechtzeitig bereitzustellen.
(2) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers,
verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend.

6. Leistungen Dritter

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer und Fachbetriebe
heranzuziehen.
(2) Verträge über handwerkliche Leistungen (z. B. Bau- oder Möbelarbeiten) kommen direkt
zwischen Auftraggeber und dem jeweiligen Fachbetrieb zustande, sofern nicht ausdrücklich anders
vereinbart.

7. Termine und Fristen

(1) Angegebene Leistungs- und Fertigstellungstermine sind unverbindlich, sofern sie nicht
ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Bei höherer Gewalt oder anderen, vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umständen,
verlängern sich die Leistungsfristen angemessen.

8. Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Sämtliche Entwürfe, Pläne, Zeichnungen, Visualisierungen und Konzepte des Auftragnehmers
sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Umsetzung des
Projekts.
(3) Eine Weitergabe an Dritte oder eine sonstige Nutzung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung
des Auftragnehmers zulässig.

9. Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen nur für Schäden, die
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
(2) Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Schäden
an Personen handelt.
(3) Für Leistungen und Lieferungen von Drittunternehmen übernimmt der Auftragnehmer keine
Haftung.

10. Abnahme

(1) Die erbrachten Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie nicht innerhalb
von 10 Werktagen nach Übergabe schriftlich beanstandet.
(2) Mit der Abnahme geht die Gefahr der Nutzung auf den Auftraggeber über.

11. Vertragsauflösung / Kündigung

(1) Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung auflösen.
(2) Bei vorzeitiger Vertragsauflösung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund sind die bis
dahin erbrachten Leistungen sowie vereinbarte Akontozahlungen zu vergüten.

12. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO) sowie dem Datenschutzgesetz (DSG). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich,
soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

13. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, unter Ausschluss der Verweisungsnormen des
Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber
Unternehmer ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt.